Teilnahme- und Stornobedingungen


Teilnahmeberechtigt sind alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Spielstärke. Teilnehmen dürfen nur gesunde Personen. Minderjährige müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Tische und Bälle werden vom Veranstalter zu Verfügung gestellt. Die Schläger sind vom jeweiligen Teilnehmer mitzubringen. 

Stornobedingungen und Folgen 


Anmeldungen sind verbindlich. Tritt ein angemeldeter Teilnehmer nicht an oder erklärt seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr und ggf. der Unterkunft wie folgt:


Lehrgänge in Umag und Vrsar (Kroatien)
100% bei Storno 0-3 Tage vor dem Beginn
75% bei Storno 4-9 Tage vor dem Beginn
50% bei Storno 10-14 Tage vor dem Beginn
25% bei Storno 15-29 Tage vor dem Beginn 


Lehrgänge in Deutschland und Bozen (Südtirol)
100% bei einer Absage 0-1 Tage vor dem Beginn
50% bei einer Absage 2-5 Tage vor dem Beginn 
kostenfrei bei einer Absage mehr als 5 Tage vor dem Beginn

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilenehmer im Falle einer Absage der Veranstaltung, diese Information mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn mitzuteilen und den komplett bezahlten 
Betrag zurückzuerstatten. 


Haftung 


  • Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. 
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. 
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. 
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände. 
  • Eltern haften für ihre Kinder. 


Datenschutz 


Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotos oder Filmaufnahmen für Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen. Ansonsten muss der Teilnehmer den Veranstalter vorab darüber informieren, dass er das nicht möchte. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht an Dritte weiterzugeben.